AGB

AGB Reisebedingungen – Gerlitzen Hütte

Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

1. Abschluß des Reisevertrages
Ihre telefonische oder schriftliche Anmeldung oder Anmeldung per Internet ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einschluss unserer Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, sobald die Anzahlung auf unserem Konto eingelangt ist. Dies bestätigen wir Ihnen schriftlich.

2. Buchung
a) An- und Restzahlung
Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. 

b) Buchungsänderungen
Bei Buchungsänderungen bis 90 Tage vor Reiseantritt wird eine Änderungsgebühr von € 25,– berechnet. Danach treten die unter Pkt. 4 genannten Reisebedingungen in Kraft.

c) Nebenkosten
Die angegebene Nebenkosten sind als Circa-Preise zu verstehen und für uns unverbindlich sowie am Ferienort zu begleichen. 

d) Kaution
Bei Übernahme des Objekts oder des Schlüssels wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. 

e) Internetbuchungen
Buchungen, die via Internet-Homepage bzw. E-Mail getätigt werden, unterliegen ebenfalls den Reisebedingungen. Mit der Buchung per Internet bestätigt der Kunde diese Reisebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. 

f) Kundenwünsche
Nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Sie sind aber nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungen
a)Die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer Reservierung nehmen wir gewissenhaft vor und erfüllen die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß; Für Angaben in Prospekten von Ferienorten und Liftgesellschaften können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren, es sei denn, wir hätten die Unrichtigkeit der Angaben gekannt oder kennen müssen;  Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen von uns und fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih etc.

b) Belegung des Mietobjekts
Die Hütte darf nur mit der angegebenen Personenzahl bzw. laut Angaben der Reisebestätigung belegt werden, überzählige Personen können wir ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit zusätzlichen Personen über die Ausschreibung hinaus, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden sind. Die Benutzung der Hütte durch andere als die in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung. 

c) Haustiere
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.

d) Übernahme und Rückgabe der Hütte
In der Regel können Sie die Hütte am Anreisetag ab 14.00 Uhr übernehmen und zwischen 09.00 Uhr und 11.00 Uhr zurückgeben. Bei Anreiseverzögerung sind wir unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.

e) Benützung der Hütte
Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. 

f) Mängel
auch während der Mietzeit entstehende Mängel, müssen Sie umgehend bei uns melden. Bei Übernahme und Rückgabe der Hütte sind etwaige Mängel oder Schäden sofort zu melden.

g) Grundreinigung
Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. (auch wenn die Endreinigung in der Reiseleistung enthalten oder gesondert zu bezahlen ist). Die Endreinigung umfasst zusätzlich u.a. die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC. 

h) Angaben
Sämtliche Angaben im Prospekt bzw. auf der Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet.

4.a.) Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, 
Rücktritt (gilt nicht bei Rücktritt gem. Zf. 5). Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens € 25,- fällig. Bei Rücktritt vom 60. Tag bis 30. Tag vor Mietbeginn wird zusätzlich die Hälfte des Reisepreises berechnet. Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis bezahlt werden. 
Berechtigte Rücktrittsgründe: 
Schwere Krankheit oder Unfall mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt unmöglich machen; Todesfall, Schwangerschaft. , schwere Krankheit, Unfall mit erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Todesfall eines nahen Verwandten. Gültig für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden

Die oben angeführten Rücktrittsgründe müssen innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt an uns weitergeleitet werden. Die Reiserücktrittsgründe sind mittels Attest oder anderer Urkunden unverzüglich – spätestens aber 14 Tage nach Bekanntgabe des Rücktrittgrundes nachzuweisen.

4.b.) Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter (Vermieter) kann den Rücktritt der Buchung ohne Auslgeichszahlung, bei folgenden Gründen bekannt geben, bzw. geltend machen 
– Sturmschaden
– Brandschaden
– Wasserschaden
und jeglicher äußerlicher Schaden, der nicht durch uns hervorgerufen wurde. 
Sämtliche Zahlungen werden nach Bekanntgabe des Rücktritts, sofort zurückerstattet

5. Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

6. Gewährleistung
Beschwerden oder Mängelrügen teilen Sie uns bitte unverzüglich nach der Ankunft mit, so dass diese abgeschafft werden. Wir sind berechtigt, Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen, es sei denn, dies erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.

7. Mängel
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen oder kündigen, wenn trotz fruchtlosen Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

8. Mitwirkungspflicht
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.

9. Haftung
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit wir einen Schaden Ihrerseits weder vorsätzlich noch grob fahrlässig noch dadurch herbeigeführt haben, dass eines unserer vertretungsberechtigten Organe gegen eine Vertragsverpflichtung schuldhaft verstoßen hat. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt können Sie jedoch verlangen, dass die Reiseleistungen den geänderten Verhältnissen angepasst werden, soweit dies möglich und uns zumutbar ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisediebstahls-, Krankheits- und Unfallversicherung. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt werden.

10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einreise nach Österreich benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Visa und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Für nicht österr. Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom Vermieter ausgelöst sind.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Reisebedingungen. 
a) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 10 nicht verbunden.

12. Allgemeines
Alle Angaben entsprechen dem Stand 04/2008. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle vorangegangenen Ausschreibungen ihre Gültigkeit. Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist das Österreichische Recht, auch für ausländische Reiseteilnehmer.

13. Veranstalter

Beisteiner & Sulyok OG 
Waldsiedlung 4
2812 Hollenthon